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Hinweise zur Barrierefreiheit

Gehbehinderte und auf den Rollstuhl angewiesene Verfahrensbeteiligte / Besucher

Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern wird der Zugang zum Schloss durch den behinderungsgerechten Eingang – gegenüber dem Haupteingang – ermöglicht.

Die erste Etage können Sie mit dem Aufzug erreichen.

Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss des Amtsgerichts.

Allgemeine Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf Barrierefreiheit | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de).


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