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Zentrales Mahngericht

Für die automatisierte Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen ist ab 1.4.2004 das Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht (ZEMA) - ausschließlich zuständig.

Nach der Verordnung vom 30.07.2004 (Nds. GVBl. Nr. 11/2004, S. 300) übernimmt das ZEMA Uelzen ab 1.9.2004 auch die ausschließliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Mahnsachen der Landgerichtsbezirke Bückeburg, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden. Damit verlieren die Amtsgerichte dieser Bezirke ab dem genannten Zeitpunkt ihre entsprechende Zuständigkeit.

Damit sind folgende Änderungen verbunden:

  • Ab dem 01.04.2004 ist das Amtsgericht Uelzen nun vollständig für alle Mahnverfahren zentral zuständig, bei denen der Antragsteller seinen Wohn- bzw. Firmensitz in den Oberlandesgerichtsbezirken Braunschweig und Celle hat. Ab diesem Zeitpunkt können die ehemals zuständigen Amtsgerichte Mahnbescheidsanträge nicht mehr entgegennehmen.

  • Im automatisierten Verfahren müssen neue, maschinenlesbare Formulare verwendet werden.
  • Gerichtskostenvorschüsse sind nicht mehr zu entrichten.
  • Anträge aus den Bezirken, für die eine maschinelle Bearbeitung eingeführt ist, sind ab 01.09.2004 nur noch an das

    Amtsgericht Uelzen
    - Zentrales Mahngericht -
    Postfach 1363
    29503 Uelzen

    zu übersenden.

  • Ebenfalls ab 1.9.2004 können Antragststeller mit dem Programm Online-Mahnantrag ihre Mahnbescheidsanträge vollständig elektronisch über das Internet eineichen. Die Zuständigkeit des Zentralen Mahngerichts für diese Antragsform gilt landesweit.

Davon unberührt bleibt die bereits seit 1.6.1999 bestehende landesweite Zuständigkeit des Zentralen Mahngerichts für die Entgegennahme von elektronischen Anträgen (EDA).

Weiter Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Zentralen Mahngerichts ( ZEMA.)

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