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Wiedereröffnung des Sitzungsbetriebes beim Amtsgericht Winsen (Luhe)

Pressemitteilung 08/2020 30. April 2020


In den vergangenen Wochen haben beim Amtsgericht Winsen (Luhe) - zur Verhinderung der Ausbreitung der Corona-Pandemie - nur Verhandlungen in besonders eilbedürftigen Verfahren und in Haftsachen stattgefunden.

Nunmehr beginnt ab Mai mit der Wiedereröffnung des regulären Sitzungsbetriebes die „neue Normalität“ unter Beachtung der gebotenen Abstands- und Hygieneregeln.

Personen, die Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder Kontakt zu einer an dem Corona-Virus erkrankten Person hatten bzw. zu jemanden, der im Verdacht einer Covid-19-Erkrankung steht, dürfen das Gerichtsgebäude nicht betreten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.

Zur besseren Nachverfolgung von etwaigen Infektionsketten hat jeder Besucher beim Betreten des Gerichts ein sog. Kontaktformular auszufüllen.

Rechtssuchende werden weiterhin werden dringend gebeten, sich vorab telefonisch unter der zentralen Telefonnummer des Amtsgerichts (04171-886-0) anzumelden und vorab einen Termin zu vereinbaren.

Es wird um Verständnis gebeten, dass es beim Zutritt zum Gerichtsgebäude zu Verzögerungen kommen kann.

Skibba

Direktorin des Amtsgerichts




Artikel-Informationen

erstellt am:
04.05.2020

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