Hinweise zur Barrierefreiheit
Gehbehinderte und auf den Rollstuhl angewiesene Verfahrensbeteiligte / Besucher
Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern wird der Zugang zum Schloss durch den behinderungsgerechten Eingang – gegenüber dem Haupteingang – ermöglicht.
Die erste Etage können Sie mit dem Aufzug erreichen.
Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss des Amtsgerichts.
Allgemeine Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf Barrierefreiheit | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de).
Stand: 23.10.2024